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Markus Dittrich 
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Impressumspflicht bei Internetseiten

Zusammengestellt von Rechtsanwalt Markus Dittrich ( http://www.RaMaDi.de )


Situation: Sie veröffenlichen Informationen im Internet oder bieten Leistungen in Online-Shops an. Neben der Planung und Umsetzung des Internetaufrtitts in inhaltlicher Hinsicht sollte jeder Anbieter auch über die rechtlichen Erfordernisse und Vorgaben beachten. Denn auch jeder optisch gelungene Internetauftritt birgt Risiken, wenn man die Angaben und Hinweise, welche durch gesetzliche Regelungen vorgeschrieben werden, nicht einhält. Nun stellt sich meistens das Problem, dass man sich zwar um die Optik viele Gedanken macht und die Unterstützung von Fachkräften sucht, aber sich über die formellen Erfordernisse nicht ausreichend kümmert. Doch dieses kann zu nicht geahnten Nachteilen führen. Insbesondere, wenn man in Kokurrenz zu anderen tritt. Die Anzahl der Abmahungen wegen nicht eingehaltenen rechtlichen Erfordernissen ist immer weiter ansteigend und kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die allgemeinen Anforderungen werden im folgenden Text vorgestellt. Allerdings handelt es sich dabei nur um die Darstellung der abstrakten Anforderungen; für jeden konkrete Internetauftritt können darüber hinaus auch weitere oder modifizierte Anforderungen gelten. Eine verbindliche Auskunft kann nur ein Rechtsanwalt geben, wenn dieser alle relevanten Angaben zu dem Internetauftritt kennt.

Warum müssen bestimmte Angaben auf den Internetseiten veröffentlicht wertden?

...dieser Text wird noch ergänzt

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