Markus Dittrich
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Mietvertrag / Einzug
Die erste Möglichkeit Fehler zu begehen, ist meist auch nur schwer und mit mit Nachteilen verbunden: Der
Inhalt des Mietvertrages.
Hier hat man grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Man schließt den Vertrag mündlich ab. Folge: Man einigt sich nur über die wichtigtens Punkte und hat im Streitfall das Risiko der Beweisbarkeit des Inhalts des geschlossenen Vertrages.
- Man verwendet einen im Buchhandel oder von verschiedenen Anbietern erhältlichen Formularmietvertrag. Vorteil ist, dass die enthaltenen Klauseln meist auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft worden sind. Nachteil ist allerdings, dass sich ein Formularmietvertrag auf eine "durchschnittliche" Wohnung bezieht. Daher sind viele Klauseln für das jeweilige Mietobjekt nicht passend. Beispiel ist die Regelung für Aufzüge, Tiefgaragen und andere gemeinsame Einrichtungen von Gebäuden, die bei Ihrem zu vermieteten Objekt gar nicht vorhanden ist. Dafür sind eventuell Einrichtungen vorhanden, die in einem Formularmietvertrag nicht gereglt werden, welche Sie aber gerene regeln wollen.
- Man läßt sich einen individuellen Mietvertrag erstellen, der auf die Gegebenheiten Ihres Mietobjekts eingeht. Wenn Sie diese vorteilhafte Möglichkeit für die Vermietung Ihres Objektes nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
Hier eine Übersicht, was bei einem Mietvertragsschluss zu beachten ist:
Klauseln, welche keine Wirkung entfalten:
In Mietverträgen sind oft unwirksamen Klauseln.
Auch wenn der Mieter einen Vertrag mit solchen Klauseln unterschrieben hat, entfalten diese jedoch keine Wirkung, da er an rechtswidrige Abmachungen nicht gebunden ist.
Sie als Vermieter haben daher keine Möglichkeit auf die Einhaltung solcher Klauseln zu bestehen.
- Sollte durch Bauarbeiten ein Teil des Mietobjekts unbewohnbar, so begnügt sich der Mieter mit dem Rest der Wohnung und verzichtet auf sein Recht zur Mietminderung.
- An allen Reparaturen beteiligt sich der Mieter mit 50 Prozent.
- Zwischen 22 und sechs Uhr ist Duschen und Baden verboten.
- Warmes Wasser gibt es nur zwischen acht und 21 Uhr.
- 15 Prozent Mietzuschlag, wenn weitere Personen länger als zwei Wochen in der Wohnung leben.
- Es ist untersagt die Wohnung mit Schuhen zu betreten, deren Absätze einen Durchmesser von weniger als 25 Millimeter haben.
- Das Halten von Haustieren ist verboten.
- Schönheitsreparaturen müssen von Fachhandwerkern ausgeführt werden.
- Der Mieter zahlt dem Vermieter eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 1000 Euro.
- Eine Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluß dieses Vertrages verbunden sind, trägt der Mieter.
Kein Einzug ohne Übergabeprotokoll
Damit Sie bei Schäden, welche durch den Mieter während der Mietzeit verursacht worden sind, auch Ersatz verlangen können, ist es ratsam bei Einzug ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Ersatzweise kann der Zustand des Mietobjekts auch im Mietvertrag aufgenommen werden.
Wenn Sie bei der Vermietung daher keine Risiken eingehen wollen,
lassen Sie sich beraten. Gerne informiere ich Sie über die Dienstleistungen, welche ich dabei für Sie übernehmen kann. Nehmen Sie
Kontakt zu mir auf.